Auschließungsrechte

Als Ausschließungsrechte bezeichnet man übertragbare Vermögensrechte an geistigen Gütern ► Immaterialgüterrechte.
Ausschließungsrecht i.S.d. Urhebergesetzes bedeutet, dass die Urheberin/der Urheber frei darüber entscheiden kann, ob er einer/einem Dritten die Verwertung (Nutzung) ihres/seines Werkes gestatten will oder nicht.