Nachgelassene Werke
Nachgelassene Werke sind Werke, deren urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist und die bislang nicht veröffentlicht worden sind. Wer ein solches Werk erlaubterweise der Öffentlichkeit zugänglich macht, dem stehen die Verwertungsrechte an solchen Werken wie einer Urheberin/einem Urheber zu (§ 76b UrhG).

