Open Source Software

Open Source Software oder Freie Software - also Linux, Apache, Mozilla, um nur einige zu nennen - ist nach den gängigen Definitionen dadurch gekennzeichnet, dass der Nutzerin/dem Nutzer mehr Rechte eingeräumt werden, als bei einer herkömmlichen Lizenzierung. Während man ein "normal" lizenziertes Computerprogramm lediglich auf einer Hardware laufen lassen darf, räumen Open Source Lizenzen das Recht ein, dass Programm zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verändern und in veränderter Form zu verbreiten. Die technische Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Rechte ist der Zugang zum [Quellcode / Quelltext|Quelltext]] des Programms, dem sog. Source Code (Quellcode). Nur diese Form des Computerprogramms ist in einer für Menschen lesbarenr Programmiersprache abgefasst (c, c++, java, Basic, Pascal oder Ähnliches). Die Quelltexte werden beim Vertrieb von Standardsoftware üblicherweise nicht mitgeliefert, sie sind für die Veränderung des Programms jedoch unabdingbar.  

Der Begriff "Open Source" stammt von diesen offenen Quelltexten, er bildet jedoch nur die technische Seite ab, nicht aber die in erster Linie charakteristischen Freiheiten. Deswegen bevorzugen die meisten Linux-Entwickler den Begriff "Freie Software". Die Freiheiten der Nutzer ergeben sich dabei nicht aus einem Verzicht der Urheber oder sonstigen Rechtsinhaber, sondern aus Lizenzverträgen. Die bekannteste freie Softwarelizenz und lizenzrechtliche Grundlage der Entwicklung und Verbreitung des Betriebssystems Linux ist die GNU General Public License (GPL). Andere bekannte Open Source Programme haben andere Lizenzen zur Grundlage, etwa die Apache License oder die Mozilla Public License. Die Lizenzen stellen ein Angebot auf Einräumung umfassender Nutzungsrechte an jedermann dar, stehen meist jedoch gleichzeitig unter einer sog. Copyleft-Vereinbarung. Copyleft bedeutet, dass diejeinige/derjenige, der eine Open-Source-Software verwendet und damit neue Produkte/Werke schafft, sich verpflichtet, diese unter denselben rechtlichen Bedingungen (selben Lizenzen) anzubieten hat, wie die verwendeten. Wer die Rechte aus der Lizenz, insbesondere die Rechte auf Vervielfältigung und Verbreitung in Anspruch nimmt, erklärt dadurch seine Zustimmung zum Abschluss des Lizenzvertrags. Sollte gegen die Bedingungen unter denen die Rechteeinräumung stattgefunden hat verstoßen werden – etwa weil man sein auf Open-Source-Software basierendes Produkt/Produktteile kommerziell vermarktet – wird die Vereinbarung hinfällig (d.h. die Nutzungsrechte fallen an die Urheberin/den Urheber zurück) und man macht sich ersatzpflichtig.

Quelle:
- CeC – Centrum für eCompetence in Hochschulen NRW (Nordrhein-Westfalen)
http://www.cec.nrw.de/kunden/uvm/www.nsf/0/7C27C678CC5DCA77C1256D34003718A2?OpenDocument&knotenid=K0101