Werk der Tonkunst/Musikwerk
Ein Musikwerk liegt vor, wenn der Musik eine individuelle Komposition zugrunde liegt. Nicht erforderlich ist etwa, dass sich diese an Tontheorien oder Lehren hält, auch braucht das Musikwerk nicht in Noten oder durch Aufnahme fixiert zu sein. Geschützt wird der Gesamteindruck des Musikstücks, wobei die Höhe des ästhetischen Gehalts nicht maßgeblich ist, sondern vielmehr die Unterscheidungskraft von dem in der Musik sonst Alltäglichen/Landläufigen.
Einzelne Töne oder Akkorde bleiben im Interesse der Allgemeinheit frei. Deshalb greift z.B. das so genannte Sound-Sampling nicht in die Urheberrechte an den benutzten Werken ein.
Einzelne Töne oder Akkorde bleiben im Interesse der Allgemeinheit frei. Deshalb greift z.B. das so genannte Sound-Sampling nicht in die Urheberrechte an den benutzten Werken ein.

