„Schutz der kleinen Münze“

Die „kleine Münze“ kennzeichnet einen Problembereich, der schon seit den Anfängen der Urheberrechtsgesetzgebung existiert. Dabei geht es um die für das Urheberrecht grundlegende rechtspolitische Frage, wo die Grenzen des Schutzes zu ziehen sind und wie der rechtlich geschützte vom ungeschützten Bereich der/des Kreativen abgegrenzt werden kann und soll. Als Vehikel dient hierzu der Begriff der "kleinen Münze", worunter all jene Werke zu verstehen sind, die an der unteren Grenze des urheberrechtlichen Schutzbereichs liegen, weil sie nur einen sehr geringen oder minimalen schöpferischen Gehalt aufweisen. Umstritten ist nämlich, ob der Urheberrechtsschutz nur Schöpfungen der "Hochkultur" oder auch solchen Werken der "kleine Münze" offen steht (so jedenfalls OGH 6. 11. 1990, 4 Ob 155/90 m.w.N.), deren Individualität und Werkhöhe einen anspruchsvollen Standard nicht erreichen.