Immaterialgüterrecht

Das Immaterialgüterrecht umfasst sowohl den gewerblichen Rechtsschutz als auch das Urheberrecht. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt das geistige Schaffen auf gewerblichem Gebiet. Er umfasst das Patent-, Muster-, Gebrauchmuster-, Marken- und Wettbewerbsrecht.
Durch Immaterialgüterrechte wird ein geistiges Gut geschützt und nicht ein körperlicher Gegenstand. Das heißt, das Immaterialgüterrecht gewährt kein Eigentumsrecht an der Sache, die das geistige Eigentum verkörpert. Andersherum gewährt das Eigentum an der Sache kein Immaterialgüterrecht an dem in der Sache verkörperten Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit. 
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