Vertraulichkeitsvermerk

Mit einem Vertraulichkeitsvermerk kann die Verfasserin/der Verfasser den Schutz seiner zu Papier gebrachten konzeptionellen Vorarbeiten und Ideen ohne Kostenaufwand verbessern.  Aufgrund eines Vertraulichkeitsvermerks, in dem das Anvertrauen zum Ausdruck gebracht wird, kann die unerlaubte Übernahme zu Unterlassungs-, Schadensersatzansprüchen und bis zur Strafverfolgung führen.   
Vertraulichkeitsvermerk (Beispiel)
"Vertrauliche Unterlagen. Unbefugte Verwertung oder unbefugte Weitergabe an Dritte ist untersagt, eine Zuwiderhandlung ist strafbar nach § 11 UWG."
Aber!
Eine Strafbarkeit gem. § 11 UWG kann jedoch nur dann in Betracht kommen, wenn die Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis wirtschaftlicher Art zueinander stehen. Dies ist bei rein universitärer, wissenschaftlicher Tätigkeit regelmäßig nicht der Fall.