Bedarf es der Zustimmung der Autorin/des Autors, wenn ich nicht den gesamten Inhalt (Content) einer Web-Darstellung, sondern nur die XML-Struktur dieser Inhalte auf meiner Website darstellen will?

Die XML-Struktur stellt grundsätzlich nicht den urheberrechtlich schützenswerten Inhalt selbst dar bzw. bildet diesen nicht ab, sondern verknüpft ihn lediglich durch XML-Elemente, Attribute, Wertzuweisungen und Tag-Verschachtelungen. Damit wird der Inhalt selbst nicht sichtbar transportiert.

Allerdings kann die XML-Struktur selbst urheberrechtlich geschützt sein. Dies ist der Fall, wenn die betreffende XML-Datei die sog. Werkhöhe erreicht. Werkhöhe und damit verbundener urheberrechtlicher Schutz sind dann erreicht, wenn die angelegte XML-Datei eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt, § 1 UrhG. Die XML-Datei wäre in diesem Fall als Computerprogramm zu bewerten und Computerprogramme genießen als Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz (§§ 2 Z. 1, 40a UrhG). 
Werkhöhe ist für einzelne XML-Elemente, Attribute, Wertzuweisungen und Tag-Verschachtelungen zu verneinen, denn diese haben keine urheberrechtlich schützenswerte Qualität.

Aber!
Auch wenn die XML-Darstellung selbst keine Werkqualität besitzt, weil die verwendeten XML-Elemente, Attribute, Wertzuweisungen und Tag-Verschachtelungen nur einfache Befehlsketten sind (fehlende Computerprogramm-Qualität), kann die XML-Datei aufgrund ihrer besonderen einzigartigen Strukturierung als eigentümliche geistige Schöpfung anzusehen sein. Dann würde ein urheberrechtlich geschütztes Werk (► Sprachwerk) allein aufgrund dieser Strukturierung vorliegen (und nicht wegen der zugrunde liegenden Programmierung), sodass die Darstellung einer solchen XML-Datei auf einer fremden Website gegen Rechte der Urheberin/des Urhebers verstößt.

Im Zweifel ist vom Vorliegen eines Sprachwerks auszugehen und daher die Genehmigung der Urheberin/des Urhebers einzuholen. Diese kann die Urheberin/der Urheber schon im Voraus (etwa durch Verwendung einer ► Open Content  ► Lizenz) pauschal erteilt haben. Dann ist die Weiterverwendung des Schemas im Rahmen dieser Genehmigung zulässig.

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