Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind österreichische Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen, die als juristische Personen von Delegierten vertreten werden. Ordentliche Mitglieder
- verfügen in der Generalversammlung über aktives und passives Stimmrecht,
- haben uneingeschränkten Zugang zu allen Arbeitsgruppen und allen Arbeitsergebnissen des Vereins,
- erhalten Vergünstigungen bei vom Verein durchgeführten Veranstaltungen,
- bezahlen einen nach den Studierendenzahlen zu berechnenden Mitgliedsbeitrag.
Derzeit zählt der Verein mit 20 öffentlichen Universitäten, 16 Fachhochschulen, drei Pädagogischen Hochschulen und einer privaten Universität 40 ordentliche Mitglieder.